Kosten & Abrechnung
Mit Pflegegrad können Leistungen über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden.
Pflegekasse
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.
Dieser Betrag dient zur Finanzierung von anerkannten Unterstützungsleistungen im Alltag.
Wichtige Punkte:
- Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse (keine Auszahlung an Sie)
- Voraussetzung ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht (z. B. AnFöVO NRW)
- Nicht genutzte Beträge können angespart und später verwendet werden
Abrechnung bei mir:
- 38,00 € pro Stunde (Dienstleistung)
- 6,50 € pro Einsatz (nur Anfahrt) Kosten für die Anfahrt
Wichtig:
- Die 6,50 € werden ausschließlich für die Anfahrt berechnet
- Weitere Fahrten während des Einsatzes sind im Stundensatz enthalten
- Warenkosten (z. B. Einkäufe) sind nicht Bestandteil der Leistung und werden vom Kunden selbst getragen
Kurz erklärt:
Sie erhalten Unterstützung im Alltag –
die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen von 131 € monatlich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtliche Grundlage (prüfbar):
- § 45b SGB XI
- Bundesministerium für Gesundheit – Entlastungsbetrag (Stand 2025: 131 € monatlich)
Private Buchung
(ohne Pflegekasse)
Meine Leistungen können jederzeit auch privat und unabhängig von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
Das bedeutet:
- Kein Pflegegrad erforderlich
- Keine Anerkennung durch die Pflegekasse notwendig
- Buchung auch aus persönlichen Gründen möglich (z. B. Entlastung, Zeitmangel, Komfort)
- Flexible Termine, auch kurzfristig möglich
- Individuelle Unterstützung nach Bedarf
Beispiele für Leistungen
- Einkaufen
- Besorgungen (Apotheke, Post etc.)
- Unterstützung im Haushalt
- Allgemeine Hilfe im Alltag
Kosten (Privatabrechnung)
- 40,50 € pro Stunde
- 0,60 € pro gefahrenem Kilometer
Wichtige Hinweise zur Abrechnung
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als Privatkunde (keine Abrechnung über die Pflegekasse)
- Die Kosten sind vollständig selbst zu tragen, unabhängig vom Grund
- Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung
- Zahlungsmöglichkeiten vor Ort:
- EC-Karte
- Barzahlung
- Überweisung
- Fahrtkosten:
- werden nach tatsächlich gefahrenen Kilometern berechnet
- zusätzliche Wege (z. B. während eines Einkaufs) sind bereits im Stundensatz enthalten
- Einkäufe und Auslagen:
- werden separat nach Beleg berechnet
- sind nicht im Stundenpreis enthalten
Klarer Hinweis zur Pflegekasse
Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt nur, wenn:
- ein Pflegegrad vorliegt und
- die Leistung über ein anerkanntes Angebot gemäß
§ 45a SGB XI
sowie der jeweiligen Landesverordnung (z. B. AnFöVO NRW) abgerechnet wird
👉 In allen anderen Fällen erfolgt die Abrechnung ausschließlich privat.
Hinweis zur Kostenübernahme
Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die erbrachten Dienstleistungen (z. B. Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt).
Warenkosten (z. B. Lebensmittel oder sonstige Einkäufe) sind nicht Bestandteil der Leistung und werden immer vom Kunden selbst getragen.
Eine Abrechnung über die Pflegekasse ist nur möglich, wenn:
- ein Pflegegrad vorliegt und
- die Leistung über einen anerkannten Anbieter erfolgt (gemäß
§ 45b SGB XI)
Erfolgt keine Abrechnung über die Pflegekasse – unabhängig vom Grund – wird die Leistung privat mit dem Kunden abgerechnet.
Einkäufe & Zahlung:
- Waren werden direkt vom Kunden bezahlt (gegen Kassenbeleg)
- Zahlungsmöglichkeiten vor Ort:
- EC-Karte
- Barzahlung
- Überweisung
Wichtiger Hinweis zur Pflegeberatung
Die Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag (z. B. Formulare ausfüllen oder Vorbereitung auf die Begutachtung) gehört
nicht zu unseren Leistungen.
Dafür gibt es eine kostenlose Pflegeberatung im Kreis Minden-Lübbecke, die Sie dabei professionell unterstützt.
