BOB bringt’s – Alles für Sie!
Wir helfen Ihnen im Alltag – zuverlässig und persönlich.
Privat buchbar – ggf. über Pflegekasse möglich.

Kosten & Abrechnung

Mit Pflegegrad können Leistungen über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden.

Pflegekasse

Kosten & Abrechnung

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können bestimmte Leistungen über den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.

Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen monatlich zur Verfügung und dient dazu, Unterstützung im Alltag zu finanzieren – zum Beispiel Hilfe beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Besorgungen.

Wichtige Punkte:

  • Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 131 € pro Monat.
  • Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern über eine Rechnung mit der Pflegekasse abgerechnet.
  • Voraussetzung ist, dass der Anbieter anerkannt ist (z. B. nach Landesrecht wie der AnFöVO in NRW).
  • Nicht verbrauchte Beträge können angespart und später genutzt werden.

Kurz erklärt:

Sie erhalten Unterstützung im Alltag – und die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags.

Quelle / Grundlage:

  • § 45b SGB XI (Sozialgesetzbuch XI – Pflegeversicherung)
  • Bundesministerium für Gesundheit: Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige (Stand 2025: 131 € monatlich)

Preis: je nach Anspruch

Privat

Meine Leistungen können Sie jederzeit auch privat buchen, ganz unabhängig von einer Pflegekasse.

Das bedeutet:

  • Keine Voraussetzungen wie Pflegegrad notwendig
  • Schnelle und flexible Hilfe, auch kurzfristig möglich
  • Individuell nach Bedarf – genau das, was Sie gerade brauchen

Ich unterstütze vor allem Erwachsene im Alltag, zum Beispiel:

  • beim Einkaufen
  • bei Besorgungen
  • im Haushalt
  • oder bei kleinen Alltagsaufgaben

Auch spontane Einsätze oder zusätzliche Leistungen sind jederzeit möglich.

Kurz gesagt:

Sie entscheiden, wann und wobei Sie Hilfe brauchen – ich kümmere mich darum.

Wichtiger Hinweis (rechtlich korrekt):
Diese Leistungen werden privat abgerechnet und nicht von der Pflegekasse übernommen, sofern kein anerkannter Anspruch (z. B. nach § 45b SGB XI) genutzt wird.


ab 38,00 € / Stunde + 6,50 € Fahrtkosten

 Hinweis

Kostenübernahme & Abrechnung

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können bestimmte Leistungen über die Pflegekasse (z. B. über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) abgerechnet werden.

Wichtig zu wissen:

  • Die Pflegekasse übernimmt nur die Dienstleistung (z. B. Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt).
  • Warenkosten (z. B. Lebensmittel oder Einkäufe) zahlen Sie immer selbst.
  • Eine Abrechnung über die Pflegekasse ist nur bei anerkannten Leistungen und zugelassenen Anbietern möglich.

Private Buchung (ohne Pflegekasse)

Sie können meine Leistungen jederzeit auch privat in Anspruch nehmen:

  • Keine Voraussetzungen notwendig (kein Pflegegrad erforderlich)
  • Volle Flexibilität, auch kurzfristig oder einmalig
  • Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen

Auch hier gilt:
Die Dienstleistung wird berechnet, und alle Einkäufe oder Besorgungen zahlen Sie zusätzlich selbst.

Beratung

Ich erkläre Ihnen gern verständlich,
welche Leistungen bei Ihnen von der Pflegekasse übernommen werden können
und was ggf. privat abgerechnet wird.

Rechtliche Grundlage (prüfbar):

  • § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (Pflegeversicherung, Deutschland)

Entlastungsbetrag & Unterstützung

Mit Pflegegrad haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) – aktuell 131 € monatlich.
Dieser kann für anerkannte Dienstleistungen genutzt werden – bei mir ist das möglich.

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich weitere Leistungen zu.
Ich berate Sie gerne, was Sie genau nutzen können.

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